Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Gegenstand der Liefer- und Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das verbindliche Vertragsangebot ist in der Absendung einer entsprechenden Erklärung auf elektronischem Übertragungsweg (z.B. per E-Mail) oder schriftlich zu sehen. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Weg, werden wir den Eingang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Eingangsbestätigung selbst stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Wir behalten uns vor, die Vertragsannahme gleichfalls auf elektronischem Weg oder aber schriftlich zu erklären.
3. Lieferzeiten
Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, aussergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z. B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. – auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung ohne eigenes Verschulden gehindert sind, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung sowie um eine angemessene Anlaufzeit. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Leistungsverpflichtung frei. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert, sind sowohl der Vertragspartner als auch wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Rücktrittsrechte aus anderen Gründen bleiben hiervon unberührt. Verlängert sich die Leistungszeit oder werden wir von der Leistungsverpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Auf die genannten Umstände werden wir uns nur berufen, wenn wir den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt haben. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Wird die Auslieferung eines versandbereiten Liefergegenstandes auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat hinausgeschoben, sind wir berechtigt, dem Kunden Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Rechnungsbetrages des betreffenden Liefergegenstandes für jeden angefangenen Monat in Rechnung zu stellen.
4. Gewährleistung und Haftung
Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware bzw. Abnahme der Leistung schriftlich angezeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängel müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware bzw. Leistung festgestellt wurde, schriftlich mitgeteilt werden.
Massgebend für die Wahrung der Frist ist der Eingang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach der Feststellung des Mangels. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung.
5. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung des Liefergegenstandes durch den Kunden ist bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen von uns gegenüber dem Kunden unzulässig. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wird der unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Gegenstand, gleich in welchem Zustand, von dem Kunden veräussert, so tritt der Kunde schon mit dem Vertragsabschluss die für ihn aus der Veräusserung entstehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer oder Dritte mit allen Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden, die uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäss nachkommt. In diesem Fall sind wir weiter berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Gegen den Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nicht geltend gemacht werden.
6. Preise und Zahlung
Sämtliche Preise sind Nettofestpreise zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Preise ohne Währungsbezeichnung gelten immer in CHF, ansonsten in der angegebenen Währung. Zahlungen haben in der Regel innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu erfolgen.
Für Warenbestellungen über das Internet erhält der Kunde von uns eine Rechnung, welche vor Auslieferung der Ware beglichen werden muss.
Rechnungen für Abonnemente wie Mietanlagen, Alarm-Aufschaltgebühren, Wartungsgebühren etc., müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug beglichen werden.
Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, Alarmübermittlungen und Alarmbearbeitung (Intervention) bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Forderungen kostenpflichtig zu deaktivieren. Eine Reaktivierung kann erfolgen, wenn alle offenen Forderungen erfüllt sind. Für De- und Reaktivierung werden je CHF 50.00 in Rechnung gestellt. Als Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über das Geld verfügen können. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden bzw. auf Kosten und Zinsen anzurechnen. Im Falle des Verzugs hat der Kunde die Geldschuld in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
7. Allgemeines
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen ist Sitz der Firma AZ Alarm AG. Wir sind jedoch befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns unterliegen ausschliesslich dem gültigen Recht der Schweiz, auch bei Rechtsverhältnissen mit ausländischen Bestellern. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich.
8. Datenschutzbestimmungen für Elektrotechnische Sicherheits-, Überwachungs- und Zutrittssysteme
8-1. Verantwortlicher
Verantwortlich für die Bearbeitung personenbezogener Daten im Sinne des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) ist:
AZ Alarm AG, Hauptstrasse 16, 8477 Oberstammheim, 052 740 20 10,
8-2. Zweck der Datenbearbeitung
Im Rahmen des Betriebs von Elektrotechnische Sicherheits- und Überwachungs-, und Zutrittssysteme bearbeiten wir personenbezogene Daten ausschliesslich zu folgenden Zwecken:Schutz von Personen, Gebäuden, Anlagen und Sachwerten
Prävention und Aufklärung von Straftaten
Alarmverifikation und Ereignisprotokollierung
Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden
Erfüllung gesetzlicher Pflichten
Die Datenbearbeitung erfolgt stets nach den Grundsätzen der Verhältnismässigkeit, Zweckbindung und Datensicherheit.
8-3. Art der bearbeiteten Daten
Je nach eingesetztem System können insbesondere folgende Daten bearbeitet werden:
Videoaufzeichnungen (Bilddaten, Datum/Uhrzeit, Kamerastandort)
Alarm- und Ereignisdaten (z. B. Auslösung, Störung, Rücksetzung)
Technische Protokolldaten der Systeme
Biometrische-Daten zur Identifikation
Kontaktdaten von berechtigten Ansprechpersonen
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des DSG statt.
8-4. Videoüberwachung
Videoüberwachung erfolgt nur dort, wo sie erforderlich und zulässig ist. Überwachte Bereiche sind durch geeignete Hinweisschilder gekennzeichnet.
Öffentlich zugängliche Bereiche werden nur überwacht, soweit dies zur Wahrung berechtigter Sicherheitsinteressen notwendig ist.
Privat- oder besonders schützenswerte Bereiche werden nicht überwacht oder nur mit ausdrücklicher rechtlicher Grundlage.
8-5. Zugriff und Weitergabe von Daten
Zugriff auf die Daten haben ausschliesslich: autorisierte Mitarbeitende von AZ Alarm AG
vertraglich gebundene Dienstleister (Alarmaufschaltzentralen und Wächter), soweit erforderlich
Behörden (z. B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht), sofern eine gesetzliche Verpflichtung besteht
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne Rechtsgrundlage oder Einwilligung.
8-6. Aufbewahrungsdauer
Personenbezogene Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist:
Videoaufzeichnungen werden in der Regel nach wenigen Tagen, spätestens jedoch nach 30 Tagen, automatisch gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevantes Ereignis vorliegt.
Alarm- und Ereignisdaten werden gemäss gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben gespeichert.
8-7. Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder Manipulation zu schützen (z. B. Zugriffsbeschränkungen, Verschlüsselung, Protokollierung).
8-8. Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben im Rahmen des DSG das Recht auf:
Auskunft über die bearbeiteten personenbezogenen Daten
Berichtigung unrichtiger Daten
Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung, soweit zulässig
Widerspruch gegen eine Datenbearbeitung aus überwiegenden Interessen
Anfragen sind schriftlich an den unter Ziffer 1 genannten Verantwortlichen zu richten.
8-9. Beauftragung und Datenbearbeitung im Rahmen der Installation einer bestellten Anlage
Mit der Beauftragung von AZ Alarm AG zur Planung, Installation, Inbetriebnahme, Wartung oder Anpassung
von Alarmanlagen, Videoüberwachungssystemen, Zutrittssystemen und Videosprechanlagen erteilt der Kunde
gleichzeitig den Auftrag und die Berechtigung, die für diese Leistungen erforderlichen personenbezogenen Daten zu bearbeiten.
Die Datenbearbeitung erfolgt ausschliesslich in dem Umfang, der für folgende Zwecke notwendig ist:
Projektierung, Konfiguration und Inbetriebnahme der Systeme
Einrichtung von Benutzerkonten, Zugriffsrechten und Alarmierungswegen
Funktionstests, Störungsbehebung, Wartung und Support
Dokumentation der Installation und Systemkonfiguration
Der Kunde bestätigt, dass er berechtigt ist, uns mit der Bearbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten zu beauftragen,
und dass er allfällige betroffene Personen (z. B. Mitarbeitende, Bewohner, Besucher) gemäss den gesetzlichen Vorgaben
über die Datenbearbeitung informiert hat oder informieren wird.
Soweit AZ Alarm AG im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden bearbeitet,
erfolgt dies ausschliesslich gemäss dessen Weisungen und unter Einhaltung der anwendbaren datenschutzrechtlichen
Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
Der Kunde ist verantwortlich für die rechtmässige Nutzung der installierten Systeme sowie für die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Informations- und Hinweispflichten gegenüber betroffenen Personen.
8-10. Änderungen
Diese Datenschutzbestimmungen können bei Bedarf angepasst werden. Es gilt jeweils die aktuelle Fassung.
Hier sind einige der wichtigsten und empfehlenswerten Link:
Hauptseite: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB)
https://www.edoeb.admin.ch/de
Checklisten, Empfehlungen für Hinweisschilder und Informationspflichten.
https://www.edoeb.admin.ch/de/videoueberwachung-durch-private
Überwachung von Angestellten: Videoüberwachung am Arbeitsplatz
https://www.edoeb.admin.ch/de/videoueberwachung-am-arbeitsplatz
Allgemeine Hinweise, wie betroffene Personen über die Datenbearbeitung informiert werden müssen.
https://www.edoeb.admin.ch/de/dsg-informationspflichten
Leitfaden für Verantwortliche und Auftraggeber, insbesondere zu Videoüberwachung, Zutrittssystemen und Alarmanlagen.
https://www.edoeb.admin.ch/de/unternehmen
AZ Alarm AG
Hauptstrasse 16
CH-8477 Oberstammheim
Stand: November 2025